Resteverwertung in der Küche
KLEINE AUFSCHRIFTEN, WICHTIGE INFORMATIONEN
Die Herkunft der Waren aus aller Herren Länder hat unser Einkaufsverhalten gehörig verändert. Einerseits lernen wir dadurch Lebensmittel von weit her kennen (und schätzen), andererseits stellt uns gerade das vor neue Probleme.

Die Herkunft der Waren aus aller Herren Länder hat unser Einkaufsverhalten gehörig verändert. Einerseits lernen wir dadurch Lebensmittel von weit her kennen (und schätzen), andererseits stellt uns gerade das vor neue Probleme.
So steht die Tragfähigkeit unserer Parameter (in Bezug auf Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Gesundheit, Wirtschaft...) auf dem Prüfstand, und die Karten – also die Waren – auf den Regalen werden neu gemischt, sodass wir uns entsprechend vorbereiten müssen. Das vielfältige Angebot garantiert nämlich keinen einheitlichen Schutz für den Verbraucher.
Die europäischen und nationalen Normvorschriften haben uns eine strategische Waffe in die Hand gegeben: das ETIKETT. 2011 wurde mit einer europäischen Verordnung (EU Nr. 1169) ein wichtiges Ziel erreicht: Sie hat die Verpflichtung zur Angabe der Herkunft von Lebensmitteln aus bestimmten Kategorien festgelegt (Obst und Gemüse; Fisch; Wein und alkoholische Getränke; Eier, Honig; Olivenöl; Rindfleisch; Geflügel; Schweinefleisch; Schaf- und Ziegenfleisch) die stets auf Etiketten und Schildern zu finden sein muss: Es ist Ihr Recht, fordern Sie Klarheit! Nehmen wir als Beispiel die Stempel auf den Eiern. Die erste Ziffer (zwischen 0 und 3) gibt Aufschluss über die Haltungsform (0 = Bio-Haltung; 1 = Freilandhaltung; 2 = Bodenhaltung; 3 = Käfighaltung (auch erhöht, oft sehr beengt - in der EU verboten) während das Einsammeln und Kontrollieren bei den ersten drei Arten von Hand erfolgen, geschieht dies bei den Eiern der Kategorie 3 automatisch über Förderbänder, die unter den Käfigen verlaufen.
Danach folgen eine Buchstabenkombination, die das Herkunftsland kennzeichnet, sowie Kennziffern für die Identifizierung des Betriebs (z.B. Erzeugerbetriebs- und Stallnummer). In der zweiten Zeile können das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Legedatum angegeben sein. Nicht gerade wenig für etwas so Kleines und scheinbar Unbedeutendes. Bei verarbeiteten Produkten werden die Zutaten in absteigender prozentualer Reihenfolge angegeben: Wenn also die erste Zutat nicht jene ist, die Sie erwartet hätten, sollten Sie Ihre Entscheidung vielleicht noch einmal überdenken.
Je länger eine Liste ist und je mehr ungewöhnliche Namen sie enthält, umso stärker wurde das betreffende Produkt verarbeitet und hat nicht mehr viel mit der Angabe „natürlich“ zu tun, mit der auf der Verpackung geworben wird. Zusatzstoffe verbessern Konservierung, Aussehen und Geschmack, aber auch in diesem Fall hilft das Etikett (Verordnung (EU) 1999/2008) beim Verständnis: Als erstes steht ein E, gefolgt von Kennnummern (100 für Farbstoffe, 200 für Konservierungsstoffe, 300 für Antioxidationsmittel, für 400 Verdickungsmittel). Beim Ablaufdatum wird zwischen dem tatsächlichen Verfallsdatum und dem Mindeshaltbarkeitsdatum unterschieden, erkennbar am Hinweis „Mindestens haltbar bis“: Das bedeutet, dass das Produkt nach wie vor einwandfrei ist, auch wenn Geruch und Geschmack vielleicht etwas nachgelassen haben. In Zusammenhang mit dieser Unterscheidung (die oft für Verwirrung sorgt) kämpfen zahlreiche Verbände gegen Lebensmittelverschwendung.
Mittels eigener Apps und Verwertungssysteme sammeln sie Produkte mit baldigem Verfallsdatum und führen sie einem zweiten (wohltätigen, aber vor allem ethischen) Markt zu. Dass bei uns nach wie vor Unmengen an noch genießbarem Essen in der Tonne landen, ist eines der wirklich abscheulichen Phänomene unserer Zeit.
[Konsultierte Quellen und Materialien: D. Bianchi, In etichetta; Gazzetta ufficiale Unione Europea L 304/18 del 22.11.2011; Unione nazionale consumatori (http://www.consumatori.it/)]
Elisa Azzimondi
JOURNAL
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